Von der Leyen verweigert Lohndumping-Schutzschirm

18. April 2011  Allgemein
©	Thommy Weiss / pixelio.de

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„Die Bundesregierung hat es versäumt, mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Beschäftigten abzusichern. Der Flickenteppich einiger weniger Branchenmindestlöhne ist da vollkommen unzureichend“, kommentiert Jutta Krellmann die Äußerungen der Bundesministerin Ursula von der Leyen im ZDF Morgenmagazin, die in der Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren osteuropäischen EU-Ländern ab dem 1. Mai große Chancen sieht und die Sorgen vieler Menschen um Arbeitsplätze und Lohndumping nicht nachvollziehen kann. Die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Gefahr von Lohndumping klein zu reden, ist angesichts des jüngst beschlossenen Mindestlohns in der Leiharbeit blanker Zynismus. Nur der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ hätte das Lohndumping durch Leiharbeit beendet. Die Bundesregierung hatte die Chance gehabt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial abzusichern.  Diese hat sie vertan. Auch argumentiert von der Leyen weltfremd, wenn sie die Sorgen der Menschen nicht ernst nimmt. Sie hat es zu verantworten, dass ein Schutzschirm für die Beschäftigten vor Lohndumping in Deutschland fehlt.

Wer die Niedriglohnstrategie der Unternehmen nicht in ihre Schranken weißt, der braucht auch nicht auf neue Fachkräfte aus Osteuropa zu hoffen. Wer Fachkräfte braucht, der muss sie gut bezahlen, egal ob sie aus Deutschland oder aus dem osteuropäischen EU-Ausland kommen.“


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