Hartz IV: Einigung auf Verfassungsbruch

23. Februar 2011  Allgemein

paragraph„Die Einigung auf einen Verfassungsbruch ist heute im Vermittlungsausschuss durch CSU/CSU, FDP und SPD gemeinsam abgesegnet worden. Die Ergebnisse der wochenlangen Verhandlungen sind skandalös. Der Verfassungsbruch durch einen kleingerechneten Hartz-IV-Regelsatz wird nicht verhindert. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Lohndumping durch Leiharbeit wird nicht gestoppt. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket wird von den Hartz IV-Betroffenen bereits durch das gestrichene Elterngeld und die fehlende Regelsatzerhöhung für Kinder selbst bezahlt“, erklärt Dagmar Enkelmann, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion die LINKE. Enkelmann weiter:

„Auch das Vermittlungsverfahren kann nicht ohne Nachspiel bleiben. DIE LINKE wurde durch die Verlagerung der Verhandlungen in sachsen-anhaltische Hinterzimmer ausgegrenzt. Auf die wohl begründete Kritik der LINKEN legten die anderen Parteien keinen Wert. Letztlich hat die Bundesregierung mit einem geradezu dreisten Manöver die Zustimmung zum Verfassungsbruch erkauft. Der Bund übernimmt die Kosten für die Grundsicherung im Alter. Das ist zu begrüßen. Der Bund holt sich aber im Gegenzug das Geld aus den Kassen der Bundesagentur für Arbeit. Die Erwerbslosen werden mit weniger Geld für die Arbeitsförderung die Zeche bezahlen müssen. Es ist unglaublich, dass die SPD einem derartig zynischen Vergehen die Hand reicht.

Die LINKE hat seriös ermittelte Berechnungen vorgelegt. DIE LINKE hat zeitig den drohenden Verfassungsbruch aufgezeigt. Die Regierung hat die Einwände zur Seite gewischt. Die SPD hat klein beigegeben. Jetzt werden wohl wieder einmal die Gerichte das letzte Wort haben. DIE LNKE wird sich für eine möglichst schnelle Überprüfung des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht durch eine Normenkontrollklage einsetzen.“


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