Laxer Umgang mit Beschäftigten-Daten

13. November 2010  Allgemein

impuls_grafik_2010_17_1Zahlreiche Unternehmen missachten den Anspruch ihrer Beschäftigten auf Datenschutz: Jeder siebte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltende Vorschriften.

Verstöße gegen den Datenschutz sind in der Arbeitswelt ein weit verbreitetes Problem. Beschäftigte waren nicht nur in den bekannt gewordenen Extremfällen davon betroffen, in denen Krankendaten unerlaubt gespeichert oder Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter verdeckt überwacht wurden. Eine Studie des WSI gibt nun Aufschluss über das gesamte Ausmaß von Datenschutzverstößen: Mindestens jeder siebte Betrieb hat in den vergangenen vier Jahren Vorschriften des Beschäftigten-Datenschutzes missachtet. 14 Prozent der Arbeitnehmervertreter berichteten bei der WSI-Betriebsrätebefragung von rechtswidrigem Umgang mit Informationen über die Beschäftigten. Die tatsächliche Quote dürfte sogar noch darüber liegen, sagt WSI-Forscher Martin Behrens: Betriebsräte erfahren nicht von jedem Fall, viele Betriebe haben keine Arbeitnehmervertretung, kleine Betriebe unter 20 Beschäftigten werden von der Studie nicht erfasst.

Probleme mit dem Beschäftigten-Datenschutz gibt es in Betrieben jeder Größe, egal ob mit 20 oder 2.000 Beschäftigten. Besonders hoch ist der Anteil jedoch in Großbetrieben; jeder vierte von ihnen geht nicht ordnungsgemäß mit den Daten seiner Arbeitnehmer um. Weil große Firmen häufiger als kleine Unternehmen die Angaben ihrer Beschäftigten digital erfassen und bearbeiten, ist die Versuchung hier offenbar größer, Schutzvorschriften zu verletzen, vermutet Behrens.

Der Forscher wertet Datenschutzprobleme als Symptom für schlechte Unternehmensführung. „Es fällt auf, dass die Missachtung von Datenschutzvorschriften häufig gemeinsam mit weiteren Problemen der betrieblichen Sozialordnung auftritt“, so Behrens. „Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen werden und das Betriebsklima schlechter geworden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz.“ Daran sei deutlich zu ­sehen, „welch große Bedeutung im Zweifel auch außerbetrieblich durchsetzbaren, transparenten Regelungen des Datenschutzes zukommt“. Das neue Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz sollte dies berücksichtigen.

Quelle:  http://boeckler.de

zum kompletten WSI-Bericht


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